Zertifizierungsrichtlinien


Nach Anmeldung und Zulassung kann der Kandidat an der Begutachtung in Form einer schriftlichen Prüfung gem. dem Zertifizierungsprogramm bzw. den Vorgaben des SCC-Regelwerkes für Personalzertifizierungen im SGU-Bereich teilnehmen. Nach der schriftlichen Anmeldung prüft die Zertifizierungsstelle, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Personalzertifizierung erfüllt sind.
Bei Nachweis der erforderlichen Voraussetzung wird der Kandidat zu Prüfung zugelassen. Der Kandidat wird einer Prüfung (Dok 17 / Dok 18) bzw. einem Prüfungstermin zugewiesen.

Die Zertifizierungsstelle wählt den jeweiligen Prüfer aus. Dem Prüfer wird vor Beginn der Prüfung ein Einblick in die Teilnehmerliste gewährt, um sicher zu stellen, dass sich mit der Prüfungsdurchführung keine potentiellen oder tatsächlichen Interessenkonflikte ergeben. Sollten sich in irgendeiner Form Bedenken hierzu ergeben, wird ein anderer Prüfer eingesetzt.

Die Begutachtung erfolgt entsprechend den Durchführungsvorgaben. Zum Prüfungstermin werden die Prüfungsfragen generiert. Jeder Kandidat erhält einen Fragenkatalog, der in der vorgegebenen Zeit bearbeitet werden muss. Anschließend wird der Antwortbogen gem. den SCC-Richtlinien ausgewertet. Auf der Grundlage Erfüllung der Zulassungsanforderungen und der erreichten Ergebnisse (Prüfung) kann eine Zertifizierungsentscheidung getroffen werden.
Die Entscheidung, ob eine Zertifizierung erfolgt darf ausschließlich von der Zertifizierungsstelle getroffen und nicht delegiert werden.

Bei bestandener Prüfung erhält der Kandidat ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Wiederholung der Prüfung: Wird eine Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden. Jede erneute Prüfung ist kostenpflichtig.

Überwachung: Gemäß dem Zertifizierungsprogramm (SCC-Regelwerk) erfolgt nach bestandener Prüfung keine Überwachung der Kompetenzen der Kandidaten. Dennoch verpflichtet sich der Inhaber eines Zertifikates, die Zertifizierungsstelle unverzüglich über Angelegenheiten zu informieren, die seine Fähigkeit, weiterhin die Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen, beeinträchtigen können.

Zertifikat- und Zeichennutzung: Zertifikate dürfen nicht missbräuchlich sondern nur im vollen Wortlaut unter Angabe des Gültigkeitsdatums und der Zertifikatsnummer verwendet werden. Insbesondere dürfen Logos / Zeichen der DAkkS, der VAZ-SCC und/oder der SCC Certification GmbH nicht einzeln verwendet werden. Das Zertifikat darf kopiert werden, dabei ist darauf zu achten, dass nicht einzelne Bereiche (insb. Logos) in ihrer Relation zum Gesamtzertifikat verändert werden. Das Zertifikat kann bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung und bei missbräuchlicher und irreführender Verwendung des Zertifikats entzogen werden.

Das Zertifikat darf nicht in einer Art und Weise verwendet werden, die die Zertifizierungsstelle in Verruf bringen kann. Es ist nicht erlaubt, Aussagen bezüglich der Zertifizierung zu treffen, die als irreführend oder unbefugt angesehen werden können. Die Überwachung der korrekten Verwendung des Zertifikates, einschließlich der dort verwendeten Zeichen erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten von SCC Certification GmbH.
Hinweisen und Beschwerden Dritter über eine missbräuchliche Nutzung wird SCC Certification GmbH nachgehen und bewerten.

Re-Zertifizierung: Ein Zertifikat kann nach Ablauf nicht verlängert werden. Eine erneute Zertifizierung ist unter den gleichen Bedingungen wie eine Erst-Zertifizierung möglich.

Aussetzung, Zurückziehung und Einschränkung des Geltungsbereiches:
Sollten SCC Certification GmbH Verstöße gegen diese Prüfungsordnung oder eine missbräuchliche Verwendung des Zertifikates bekannt werden, behält SCC Certification GmbH sich vor, das Zertifikat zunächst auszusetzen und bei andauerndem Verstoß zu entziehen. Der Status (Aussetzung oder Entzug) wird bekannt gegeben.

Der Prüfstatus eines Teilnehmers kann der Teilnehmerakte und der Teilnehmerliste entnommen werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen der Prüfstatus bzw. die Zertifikatsgültigkeit von Dritten erfragt werden kann.

Sollte sich ein Mitarbeiter der SCC Certification GmbH einer Prüfung unterziehen, so gilt die Prüfungsordnung wie bei allen anderen Kandidaten.

Die einzelnen Tätigkeiten des Zertifizierungsprozesses sind in den jeweiligen Arbeitsanweisungen und in der Prüfungsordnung beschrieben.

Informationen zur Umstellung des Zertifizierungsprogramms SCC 2011 auf VAZ SCC 2021

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